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Anlagenverordnung (VAwS)
Die VAwS sind Verordnungen der Bundesländer, die die grundlegenden und eher allgemein gehaltenen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes konkretisieren. Anlagen zum Umgang (insbes. Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen und Behandeln) mit Wasser gefährdenden Stoffen müssen danach zunächst dicht und widerstandsfähig gegen die zu erwartenden Einflüsse Wasser gefährdender Stoffe sein. Etwaige Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein. Dennoch austretende Wasser gefährdende Stoffe müssen zurückgehalten werden, z. B. in einem Auffangraum.